Zusammenarbeit

Atici Design · Solothurn

Projektbedingungen

Klare Rahmenbedingungen für Design-, Entwicklungs- und Beratungsprojekte.

01

Geltung und Vertragsabschluss

Diese Projektbedingungen gelten für Verträge zwischen Atici Design und Unternehmen, juristischen Personen sowie öffentlich-rechtlichen Organisationen. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten bedürfen gesonderter Bedingungen.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte in Textform, eine Auftragsbestätigung oder den auf Wunsch des Kunden begonnenen Leistungsstart zustande. Diese Projektbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und von ihm angenommen wurden. Individuelle Vereinbarungen in Offerte, Auftragsbestätigung oder Projektvertrag gehen diesen Projektbedingungen vor.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Atici Design ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

02

Leistungen und Änderungen

Inhalt, Umfang, Termine und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte oder einer anderen projektspezifischen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, zusätzliche Korrekturschleifen und nachträgliche Änderungswünsche sind nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten.

Änderungen des vereinbarten Umfangs werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Terminplan abgestimmt. Atici Design darf die Ausführung bis zur Freigabe der daraus entstehenden Anpassungen zurückstellen.

03

Mitwirkung und Termine

Der Kunde stellt die vereinbarten Inhalte, Unterlagen, Zugänge, Entscheide und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Er bezeichnet eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und prüft vorgelegte Arbeitsergebnisse ohne unnötige Verzögerung.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf verspätete, unvollständige oder geänderte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, führen zu einer angemessenen Anpassung des Terminplans. Nachweisbarer zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information gemäss der vereinbarten Vergütung abgerechnet werden.

04

Preise und Drittkosten

Preise, Teilzahlungen und Abrechnungsmodelle richten sich nach der jeweiligen Offerte. Gesetzlich geschuldete Abgaben werden ausgewiesen, soweit sie anfallen. Verbindlich vereinbarte oder vom Kunden freigegebene Drittkosten, insbesondere für Lizenzen, Schriften, Stockmaterial, Hosting, Domains oder externe Dienstleistungen, werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

05

Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

Rechnungen sind zu den in der Offerte oder Rechnung genannten Terminen ohne Abzug zahlbar. Bei Ablauf eines bestimmten Verfalltags gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug; andernfalls mit Zugang einer Mahnung. Ab Eintritt des Verzugs ist ein Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr geschuldet. Ein weitergehender, nachgewiesener Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

Eine Teilzahlung beseitigt den Verzug nur im Umfang des eingegangenen Betrags. Unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen von Atici Design bleiben auch bei Beanstandung anderer Rechnungspositionen fristgerecht zahlbar.

06

Projektunterbruch und Beendigung

Ist eine fällige, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Zahlung trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von zehn Kalendertagen nicht vollständig eingegangen, darf Atici Design die davon betroffenen Arbeiten sowie die Herausgabe oder produktive Freischaltung noch nicht übergebener Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Bereits übergebene Daten, Zugänge oder Inhalte des Kunden werden dadurch nicht entzogen oder gelöscht.

Vereinbarte Termine verschieben sich mindestens um die Dauer des Unterbruchs zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert ein wesentlicher Zahlungsverzug nach unbenutztem Ablauf der Nachfrist fort oder tritt er wiederholt ein, darf Atici Design den betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund in Textform beenden.

In diesem Fall bleiben die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen, angefallenen Aufwände und nicht stornierbaren Drittkosten geschuldet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Beendet der Kunde das Projekt vorzeitig, werden die bis dahin vertragsgemäss erbrachten Leistungen und die nicht mehr stornierbaren, genehmigten Drittkosten abgerechnet. Die zwingenden und anwendbaren gesetzlichen Folgen, insbesondere nach Art. 377 oder Art. 404 OR, bleiben vorbehalten.

07

Prüfung, Abnahme und Mängel

Der Kunde prüft zur Abnahme vorgelegte Arbeitsergebnisse innert angemessener Frist und meldet festgestellte Mängel nachvollziehbar in Textform. Atici Design erhält Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung. Geringfügige Mängel, welche die vertragsgemässe Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Nachbesserung behoben.

Wünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten nicht als Mängel und werden als zusätzliche Leistung behandelt.

08

Urheber- und Nutzungsrechte

Umfang, Dauer, Gebiet und Ausschliesslichkeit der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach der projektspezifischen Vereinbarung. Die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte an finalen Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Projektvergütung und aller fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten projektbezogenen Forderungen auf den Kunden über. Bis dahin ist die Nutzung auf Prüfung und Abnahme beschränkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Methoden, Bibliotheken, wiederverwendbaren Komponenten, Konzepten, Entwürfen, Arbeitsdateien und Know-how verbleiben bei Atici Design, soweit deren Übertragung nicht ausdrücklich vereinbart ist.

09

Kundenmaterial und Drittlizenzen

Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Marken, Bilder, Schriften, Daten und sonstige Materialien im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er informiert Atici Design unverzüglich über erkennbare Konflikte.

Soweit der Kunde eine Rechtsverletzung zu vertreten hat, hält er Atici Design im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter und den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung schadlos. Atici Design informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm angemessene Gelegenheit, an deren Abwehr mitzuwirken.

Für Open-Source-Software, Stockmaterial, Schriften, Plattformen und sonstige Leistungen Dritter gelten deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Atici Design überträgt keine weitergehenden Rechte, als sie der jeweilige Drittanbieter zulässt.

10

Betrieb, Wartung und Datensicherung

Hosting, Wartung, Support, Überwachung, Datensicherung und laufende Aktualisierungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Umfang und Reaktionszeiten richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Vor Eingriffen in bestehende Systeme sorgt der Kunde für eine aktuelle und überprüfbare Sicherung seiner Daten, soweit Atici Design nicht ausdrücklich mit der Sicherung beauftragt wurde. Änderungen oder Ausfälle von Diensten Dritter liegen ausserhalb des unmittelbaren Einflusses von Atici Design.

11

Vertraulichkeit und Referenzen

Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen sorgfältig und verwenden sie nur zur Durchführung des Projekts. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.

Eine Veröffentlichung des Projekts als Referenz erfolgt nur nach öffentlicher Lancierung und im vereinbarten Umfang. Vertrauliche Informationen sowie berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden bleiben geschützt.

12

Haftung und höhere Gewalt

Atici Design haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Umfang zwingender gesetzlicher Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Atici Design, soweit gesetzlich zulässig, nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen direkten Schaden.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemässer Datensicherung beschränkt.

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht werden. Die betroffene Partei informiert die andere ohne unnötige Verzögerung; Leistungstermine werden angemessen angepasst.

13

Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Atici Design. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Mitteilungen in Textform können auch per E-Mail erfolgen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt das anwendbare dispositive Recht.

Informationen zur Bearbeitung von Personendaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Version: 3. September 2026